Mit Bescheid vom 9.6.2026 ist der Steirische Aufsichtsjäger-Verband nun auch eine anerkannte Umweltorganisation gem. § 19 Abs. 7 UVP -G 2000! Somit sind wir berechtigt in den Bundesländern Steiermark, Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Kärnten Parteienrechte gem. § 19 Abs. 7 UVP-G 2000 wahrzunehmen. Großer Dank gebührt Mag. Karlheinz Wirnsberger, der großartige Vorarbeit geleistet hat. Somit können wir zum Erhalt und Schutz des Lebensraumes unserer Fauna und Flora auch gesetzeskonform einen Beitrag leisten. Wir sind stolz darauf, nun ebenso wie der Jagdschutzverein als zweiter jagdlicher Verband, diese Möglichkeit ausschöpfen zu können.
