Was ist neu?
- Wesentliche Einzelteile müssen markiert sein: Jede Schusswaffe muss eindeutig zurückverfolgt werden können. Ab jetzt müssen nicht mehr nur die Waffe als Ganzes, sondern auch alle wesentlichen Bestandteile eine eigene, offizielle Kennzeichnung (Seriennummer etc.) nach bestimmten technischen Vorgaben aufweisen.
- Rückwirkende Pflicht: Diese Pflicht gilt nicht nur für neue Waffen, sondern auch rückwirkend für Schusswaffen und deren wesentliche Teile, die seit dem 14. September 2018 erworben wurden und bislang noch keine solche Kennzeichnung haben (z.b. Blaser R8 wurde bis dato meist nur der Lauf mit einer Ser. Nr. ausgestattet)
Wichtig für Sie: Die Übergangsfrist
Wenn Sie betroffene Waffen oder Waffenteile besitzen, die seit Herbst 2018 angeschafft wurden, müssen Sie diese nachträglich kennzeichnen lassen.
- Frist: Der Gesetzgeber hat dafür eine Übergangsfrist von sechs Monaten ab dem Stichtag eingeräumt.
- Deadline: Der Zeitraum läuft vom 28. April 2026 bis zum 28. Oktober 2026.
Wo lässt man das machen?
Sie können die Kennzeichnung nicht selbst vornehmen. Dies muss zwingend über einen ermächtigten Gewerbetreibenden (in der Regel einen zertifizierten Büchsenmacher oder Waffenhändler) durchgeführt und im Zentralen Waffenregister (ZWR) registriert werden.
. Welche Bauteile sind „wesentliche Bestandteile“?
Die Kennzeichnungspflicht gilt nicht mehr nur für das Gehäuse / Lauf (Büchsen) der Waffe, sondern separat für jeden einzelnen wesentlichen Bestandteil, da diese theoretisch ausgetauscht oder zu neuen Waffen zusammengesetzt werden könnten.
Z.b. Blaser R8 / Merkel Helix / Blaser K95 / Beretta BRX1 (alles was Systematisch veränderbar ist)
Bsp. Blaser R8 = Lauf, Gehäuse, Verschlusskopf, im besten fall auch noch der Verschluss selbst separat
Dazu gehören laut Gesetz insbesondere:
- ⚠️ Der Lauf: Das Rohr, durch das das Projektil abgefeuert wird.
- ⚠️ Das Gehäuse / Verschlussgehäuse: Der Hauptkörper der Waffe (oberes und unteres Gehäuse bei geteilten Systemen, oft auch „Upper“ und „Lower“ genannt).
- ⚠️ Der Verschluss: Der Mechanismus, der die Patrone ins Lager befördert und nach hinten abdichtet (z. B. der Schlitten bei Pistolen oder der Kammerstengel/Zylinder bei Repetierbüchsen).
- ⚠️ Die Trommel: Speziell bei Revolvern.
- AUCH BEI JAGDWAFFEN!
Hinweis: Wenn Sie eine Waffe besitzen, die nach dem 14. September 2018 gekauft wurde, und eines dieser Teile hat keine eigene Seriennummer, müssen Sie bis zum 28. Oktober 2026 zum Büchsenmacher, um diese nachgravieren/-lasern zu lassen.
WICHTIG: ALLE BEREITS VORHANDENEN SER. Nr. MÜSSEN ZWINGEND INS ZENTRALE WAFFENREGISTER VOM WAFFENHÄNDLER / BÜCHSENMACHER NACHGETRAGEN WERDEN!
