SteirischeMountainbike-StrategiezeigtWirkung

Der Steirische Weg soll laut Sportminister Werner Kogler auf ganz Österreich ausgeweitet werden. Es ist sicherlich notwendig, dass das Mountainbiken in geordnete Bahnen gelenkt wird. Dass der Grundeigentümer dabei aus der Haftung entlassen wird, ist für mich etwas unglaubwürdig. Aber warten wir es einmal ab. Es geht hier in erster Linie um Nutzung von fremdem Eigentum, wobei der Grundeigentümer selbstverständlich seine Zustimmung geben muss. Ob die Haftungsfrage bis ins Detail geklärt ist, sei einmal dahingestellt. Ich bin gespannt, ob es nicht da oder dort eine Fahrlässigkeit seitens des Grundeigentümers geben wird. Dann schaut die Sache schon wesentlich anders aus. Weiters ist zu bedenken, wie man mit schwarzen Schafen (die gibt es ja überall) umgehen wird. Ohne Kennzeichnung werden diese wohl auch in Zukunft ungestraft davonkommen. Leider zeigt es sich immer wieder, dass die verbotenen Strecken lieber benutzt werden, als vorgegebene, gekennzeichnete Wege, und dann dort einzuschreiten wird spannend. Es ist für mich auch nicht einzusehen, warum der Steuerzahler (Land oder Bund zahlen die Prämie) für die Versicherungskosten aufkommen soll. Es muss ja auch jeder Schifahrer eine Liftkarte kaufen bzw. auch die Jäger zahlen eine Jagdpacht. Hier kommen auf den Steuerzahler weitere Belastungen zu, die nur wenigen nutzen. Man bedenke, dass auch Grundeigentümer Steuern zahlen, und diese somit für eine Fremdnutzung ihres eigenen Grund und Bodens doppelt zur Kasse gebeten werden. Sie sind es auch, die die Landschaft so gestalten, dass sie für den Tourismus interessant ist. Bekommen die Grundeigentümer dafür eine Entschädigung? Man sieht, dass im Wahljahr so einiges umgesetzt werden soll, was die Masse der Bevölkerung zufrieden stellt. Bedenklich sind auch die Folgen, welche für die Umwelt nachhaltig entstehen. Ich denke hier in erster Linie an Erosionen (jeder weiß, dass Querfeldein mehr Spaß macht) an Wanderwegen etc. Wie wird eine Waldbewirtschaftung durchgeführt werden können, wenn man andauernd mit Radfahrern rechnen muss? Arbeitsunterbrechungen sind dabei nur das geringste und günstigste Problem. Wer kommt für diese Mehrkosten auf? Wer bezahlt Schäden an Aufforstungen für klimafitte Wälder, wenn diese primär von Mountainbikern zerstört werden, sekundär durch Wildverbiss? Die Aufsichtsjäger haben Wildschäden dem Jagdausübungsberechtigten unverzüglich zu melden und die Einhaltung des Abschussplans zu kontrollieren. Was passiert, wenn dieser nicht erfüllt werden kann, da das Wild nur mehr nachtaktiv ist? Wer haftet dafür? Es wird wohl in erster Linie bei Wildschäden uns Jäger treffen. Wir, die ohnehin schon für die Ausübung der Jagd bezahlen. Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, aber mir kommen da bedenken, wenn es teure Radwege gibt und diese nicht einmal verpflichtend benutzt werden müssen. Warum soll sich der erholungssuchende Mountain-Biker dann an vorgegebene Radwege im Wald halten? Eine Verbotstafel wird ohnehin nur zur Gewissensberuhigung der Waldbesitzer montiert, denn daran halten sich leider sehr wenige. (Beweis durch Wildbeobachtungskameras ist ja genug gegeben). Man muss sich auch Gedanken machen, ob der Wald in Zukunft seine Wirkungen (im Forstgesetz geregelt) noch ausreichend für uns Menschen erfüllen kann. Ob die Großraubwildbefürworter dieselben sind, wie jene die die Öffnung der Forstassen für Radfahren fordern? Spannend. Die Naturkatastrophen sind im Zunehmen, Klimaerwärmung etc. tragen dazu bei. Anstatt unseren Wald zu schützen, nehmen wir ihn immer mehr in Anspruch. Das Fortschreiten der Technik mit E-Bikes etc. trägt auch dazu bei, die Grenzen als Radfahrer auszuloten. Schneller, weiter, steiler ist hier das Motto. Neben den Schäden am Wald wird es natürlich auch vermehrt zu Unfällen kommen. Hier wird ebenfalls der Steuerzahler zur Kasse gebeten. Einsatzkräfte werden mehr gefordert sein. Bergekosten mittels Helikopter werden immens steigen. Sie sehen, diese Diskussion ist noch lange nicht zu Ende. Die Idee den Wald der Freizeitnutzung immer mehr zu öffnen, kann so unbedacht wohl nur in einem Wahljahr geboren sein.  Was geht das uns Jäger an? Wir sind die Anwälte der Wildtiere und für den Schutz des Lebensraumes und der wildlebenden Vögel und Tiere verantwortlich. Als Aufsichtsjäger dürfen wir die Mountain-Biker freundlich grüßen, wenn sie an uns vorbeifahren, mehr schon nicht. Selbstverständlich ist Aufklärung erlaubt, aber als Träger einer Schusswaffe wäre es nicht das erste Mal, dass ein Aufklärungsgespräch falsch ausgelegt worden ist. Also bitte halten Sie Ihre Emotionen im Zaum. Man steht schneller in der Zeitung oder vor dem Richter, als einem lieb ist. Befugnisse darüber hinaus hat ein Forstschutzorgan. Ich wünsche allen, die in der Natur und im Wohnzimmer unserer Tiere unterwegs sind ein friedvolles miteinander und ein nochmaliges Überdenken der Folgen von Forderungen in einem Wahljahr zu Ungunsten unserer Natur.


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