DieVerordnungüberWeiterbildungskursefürJagdaufsichtsorganewurdegeändert!

Fristverlängerung
Die in § 2 Z 4 des Steiermärkischen COVID-19-Fristengesetzes festgelegte Frist wird für die
Vorlage einer Bestätigung der Steirischen Landesjägerschaft über die erfolgreiche Teilnahme an einem
Weiterbildungskurs bis 31. Oktober 2020 verlängert.“

Weitere Informationen entnehmen Sie dem Landesgesetzblatt: Fristverlängerung_Fortbildung_Jagdaufsichtsorgane_LGBLA_ST_20200625_63


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