KontingentzurTötensvonNebel-undRabenkrähenerfüllt!

Mit der 55. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Juli 2019 über die Ausnahme vom Verbot des absichtlichen Tötens von Nebel- und Rabenkrähen wurde das Erlegen von 10.000 Individuen legitimiert. Dieses Kontingent wurde nun erfüllt, das bedeutet, dass keine Nebel- oder Rabenkrähen mehr zum Abschuss frei sind.


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