Leitbild

Verein der Jagdschutzorgane in der Steiermark (StAJV)

  1. Der StAJV ist ein Verein,  der eigenständig,  unpolitisch und unabhängig ist.
    Dies ist in den Statuten unter §2 Abs 3.) festgeschrieben.
  2. Der StAJV Verein vertritt die Aufsichtsjäger in der Steiermark,  nimmt ihre Interessen wahr und bemüht sich um ihre Aus- und Weiterbildung
  3. Als eigenständiger Verein ist der StJAV bemüht,  zu allen in der Steirischen Landesjägerschaft die Jagd vertretenden Vereinen, ein gutes, von einer Äquidistanz (Neutralität) getragenes Verhältnis zu pflegen.
  4. Der StAJV ist bestrebt, die fachliche Kompetenz seiner Mitglieder bestmöglich zu fördern:
    1. Durch eine Verbindung von praktischer Erfahrung und theoretischem Wissen
    2. Durch Nähe zu den traditionellen Institutionen, die die Kompetenz zum Thema Jagd pflegen.
    3. Durch ein Aus- und Weiterbildungsprogramm, das die steirischen Möglichkeiten nutzt und auf einen laufenden Kompetenzzuwachs der Aufsichtsjäger abzielt.
    4. Durch Etablierung eines Kompetenz Netzwerkes mit dem Zentrum im Jagdmuseum Stainz
  5. Die Mitgliedschaft im StAJV bietet folgende Vorteile:
    1. Vertretung der Interessen der steirischen Aufsichtsjäger
    2. Ziel des StAJV ist es, die geprüften Jagdschutzorgane aus allen die Jagd fördernden Vereinen zusammenzuführen, deren Kompetenzen ins rechte Licht zu stellen und zu einer Stärkung des Zusammenhaltes in der Steirischen Jägerschaft beizutragen.
    3. Hilfestellung in fachlichen Anlassfällen zB. Rechtshilfe in relevanten praktischen Fällen (Rechtsschutz – Versicherung!)
    4. Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten  mit einem Kompetenznetzwerk und – zentrum
    5. Pflege des Images der Aufsichtsjäger in der Bevölkerung.
    6. Unabhängigkeit und Zugang aus allen Denkrichtungen und im Zusammenhang mit den sonstigen Mitgliedschaften
  6. Der StAJV ist eine Vereinigung, der die positiven Ressourcen und großen Erfahrungen der steirischen Aufsichtsjäger zusammenfasst und durch Fort- und Weiterbildung die Kompetenz der Jagdschutzorgane stärkt.
  7. Der StAJV gibt sich selbst  einen Wert, den er zu erhalten und zu vermehren trachtet.