Abschußrichtlinien,gültigab7.Februar2018

Gemäß § 46 b) des Steiermärkischen Jagdgesetzes und § 2 Abs. 2, b) der Satzungen der Steirischen Landesjägerschaft hat die Steirische Landesjägerschaft Abschussrichtlinien erstellt. Sie sind mit dem Tag der Kundmachung auf der Homepage der Steirischen Landesjägerschaft, das ist der 7. Februar 2018, in Kraft.

Die ARL sind zu finden unter Menüpunkt ‘ Info/Recht // Verordnungen ‘


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